﻿{"id":22,"date":"2014-12-23T16:28:06","date_gmt":"2014-12-23T15:28:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.flugunion-seitenstetten.at\/v3\/?page_id=22"},"modified":"2014-12-25T17:34:42","modified_gmt":"2014-12-25T16:34:42","slug":"betriebsordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.flugunion-seitenstetten.at\/v3\/willkommen-bei-der-flugunion-seitenstetten\/ich-will\/euch-besuchen\/betriebsordnung\/","title":{"rendered":"Betriebsordnung"},"content":{"rendered":"<p><b>F\u00dcR DEN FLUGPLATZ DER\u00a0FLUGUNION SEITENSTETTEN-BIBERBACH<\/b><\/p>\n<p>Um einen m\u00f6glichst reibungslosen, ungest\u00f6rten und vor allem unfallfreien Flugbetrieb zu gew\u00e4hrleisten, sind von allen Teilnehmern und den davon betroffenen Personen die nachstehende Betriebsordnung genauestens zu befolgen:<\/p>\n<p>\u00a7 1<br \/>\nDer Ablauf des Flugbetriebes obliegt den Weisungen des Hauptbetriebsleiters. In seiner Abwesenheit kann der Hauptbetriebsleiter seine Rechte und Pflichten an einen bei der N\u00d6 Landesregierung gemeldeten und vom Vorstand der Flugunion Seitenstetten-Biberbach eingesetzten Betriebsleiter-Stellvertreter deligieren.<br \/>\nDas Betreten, Begehen und Befahren der Betriebspiste, sowie der Sicherheitsstreifen, der Abstellfl\u00e4chen, der Halle und des Hallenvorfeldes ist nur Personen gestattet, welche mit dem Flugbetrieb vertraut und damit besch\u00e4ftigt sind. Das Befahren der Piste mit dem Traktor(ausgenommen Windenschlepp und Pisteninstandhaltung) oder Kraftfahrzeugen ist nur zur Startstelle und zur\u00fcck und nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse erlaubt.<\/p>\n<p>\u00a7 2<br \/>\nG\u00e4ste, Zuschauer und nicht zum Flugbetrieb geh\u00f6renden Personen, insbesondere Kinder haben sich nur in den daf\u00fcr festgelegten und gekennzeichneten Fl\u00e4chen aufzuhalten.<br \/>\nDiese Personen d\u00fcrfen auch nicht f\u00fcr Flugbetriebliche T\u00e4tigkeiten herangezogen werden.Erwachsene tragen f\u00fcr das Verhalten ihrer Kinder die volle Verantwortung. Interessenten ist die Besichtigung der Anlagen, der Einrichtungen und der Flugger\u00e4te au\u00dferhalb der Zuschauerr\u00e4ume nur in kleinen, \u00fcberschaubaren Gruppen, unter F\u00fchrung einer befugten Person gestattet.Personen die sich teilweise oder dauernd nicht im Besitz ihrer geistigen Kr\u00e4fte befinden, sind vom Flugbetrieb auszuschlie\u00dfen und vom Platz zu weisen. Hunde, sowie auf dem Platz mitgebrachte Tiere sind an der Leine zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>\u00a7 3<br \/>\nDie auf dem Flugplatzgel\u00e4nde notwendigen anfallenden landwirtschaftlichen Arbeiten sind nach vorheriger Absprache mit dem Betriebsleiter bzw. einem seiner Stellvertreter, m\u00f6glichst au\u00dferhalb der Betriebszeiten durchzuf\u00fchren.<br \/>\nHief\u00fcr eingesetzte Personen m\u00fcssen eine entsprechende Einweisung erhalten, damit sie sich in jedem Falle bei eventuell in notgeratenen Luftfahrzeugen richtig verhalten. Au\u00dferdem sind die landwirtschaftlichen Maschinen mit aus der Luft am Boden gut erkennbaren Zeichen (gelbe Fahne) zu versehen. Bei Arbeiten die unbedingt w\u00e4hrend der Betriebszeiten durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen, ist der Flugbetrieb einzustellen und das Sperrkreuz auszulegen.<\/p>\n<p>\u00a7 4<br \/>\nIm Hangar sind folgende T\u00e4tigkeiten verboten:<br \/>\nAufladen von Batterien aller Art, das Anlassen von Triebwerken von Luftfahrzeugen, das Be- und Enttanken von Fahr- und Luftfahrzeugen, das Lagern von Treib- und leicht brennbaren Stoffen, das Einstellen von nicht zum Betrieb erforderlichen Fahrzeugen und Ger\u00e4ten.Bei Wartungsarbeiten ist das Reinigen mit brennbaren Fl\u00fcssigkeiten verboten.<br \/>\nDas absolute Rauchverbot im Hangar und auf dem Vorfeld ist unbedingt zu beachten.<br \/>\nAu\u00dferdem ist auf gr\u00f6\u00dfte Reinhaltung zu achten. F\u00fcr Sch\u00e4den w\u00e4hrend der Hangarierung von Luftfahrzeugen \u00fcbernimmt der Verein keine Haftung. Personen welche beim Hangarieren Sch\u00e4den an Luftfahrzeugen und Ger\u00e4ten verursachen, sind verpflichtet diese dem Betriebsleiter unverz\u00fcglich zu melden. Luftfahrzeuge d\u00fcrfen nur h\u00e4ndisch aus dem Hangar zu den Abstellfl\u00e4chen gebracht werden.<\/p>\n<p>\u00a7 5<br \/>\nDas Hallenvorfeld (asphaltierter Teil) sowie der Zufahrtsweg hinter dem Hangar ist f\u00fcr Einsatzfahrzeuge, den Betriebsleiter und seine Helfer unbedingt freizuhalten. Alle auf dieser Fl\u00e4che befindlichen Flugzeuge m\u00fcssen so abgestellt werden, dass das Aus- und Einr\u00e4umen der im Hangar abgestellten Flugger\u00e4te ungehindert m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>\u00a7 6<br \/>\nAbstellfl\u00e4chen dienen zum Abstellen von Luftfahrzeugen sowie zum Auf- und Abr\u00fcsten von Segelfugzeugen. Motorbetriebene Luftfahrzeuge m\u00fcssen so abgestellt werden, dass sie beim Anlassen der Triebwerke und in der weiteren Folge beim Rollen zur Betriebspiste mit ihrem Luftstrom keinen Schaden an abgestellten Segelflugzeugen anrichten k\u00f6nnen, sowie dieser nicht gegen den Zuschauerraum und den offenen Hangar gerichtet ist. Propellergetriebene Flugzeuge d\u00fcrfen nicht mit der Hand an der Luftschraube angeworfen werden. Au\u00dferdem d\u00fcrfen solche Flugzeuge erst dann in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Personen oder Sachen gef\u00e4hrdet werden. Das Aus- und Einsteigen bei laufendem Triebwerk ist grunds\u00e4tzlich verboten.<\/p>\n<p>\u00a7 7<br \/>\nBeim Flugbetrieb ist jeder Pilot verpflichtet, den Betriebsleiter bzw. dessen Stellvertreter von seinem fliegerischen Vorhaben zu unterrichten.<br \/>\nPiloten welche erstmals vom Flugplatz der Flugunion Seitenstetten-Biberbach starten, haben entsprechende Einweisungsfl\u00fcge daf\u00fcr vorgesehenen Checkpiloten, bzw. Lehrern zu absolvieren. Rollen oder starten ohne die entsprechende Berechtigung und Erlaubnis des Betriebsleiters ist nicht gestattet. Den Anordnungen des Betriebsleiters oder dessen Stellvertreters ist unbedingt Folge zu leisten..<\/p>\n<p>\u00a7 8<br \/>\nBeim Platzrundenverkehr haben sich Motorflugzeuge in die n\u00f6rdliche Platzrunde,\u00a0Segelflugzeuge und Motorsegler mit abgestelltem Triebwerk in die s\u00fcdliche Platzrundeeinzuordnen.<br \/>\nF\u00fcr den Segelflug gilt als Position ein Punkt s\u00fcdlich der Piste querab des geplanten Aufsetzpunktes. In der Position sind nur Rechtskreise zu fliegen.<br \/>\nMotorsegler, welche im Motorflug fliegen, haben die n\u00f6rdliche Platzrunde zu benutzen. Wollen diese dann als Segelflugzeug landen, so ist das Triebwerk abzustellen und die Piste in mindestens 300 m \u00fcber Grund in der Mitte zur s\u00fcdlichen Position zu \u00fcberqueren.<br \/>\nDie letzte Kurve zum Endanflug ist von allen Fl\u00e4chenflugzeugen in einer H\u00f6he von mindestens 100 m \u00fcber Grund zu beenden.<br \/>\nKurven unter 100 m sowie Tieffl\u00fcge im Flugplatzbereich zwecks Angeberei und Gefallsucht sind auf alle F\u00e4lle zu unterlassen.<br \/>\nLandungen d\u00fcrfen nur dann durchgef\u00fchrt werden, wenn die Piste und der Sicherheitsstreifen in der Verl\u00e4ngerung der Landerichtung hindernisfrei sind.<br \/>\nDie von der Flugunion Seitenstetten-Biberbach erlassenen und von der N\u00d6 Landesregierung festgelegten Anflugverfahren und Platzrunden sind unbedingt einzuhalten.<br \/>\nDer \u00dcberflug von verbautem Gebieten ist unbedingt zu vermeiden.<\/p>\n<p>\u00a7 9<br \/>\nEin Landeanflug \u00fcber Luftfahrzeuge die auf der Piste zum Start vorbereitet werden, ist grunds\u00e4tzlich verboten. Das \u00dcberfliegen von Ortschaften unter 300 m ist verboten.<\/p>\n<p>\u00a7 10<br \/>\nBei Segelflugbetrieb mittels Startwinde darf erst gestartet werden sobald der Windenfahrer, der Startleiter und auch der Winker \u00fcberzeugt sind, dass der f\u00fcr den Start erforderliche Luftraum frei von anfliegenden Luftfahrzeugen ist. Das Schleppseil ist am Pistenrand so auszulegen, dass rollende, startende und<br \/>\nlandende Luftfahrzeuge nicht behindert werden. Liegt das Seil bereits auf der Piste, so ist das Starten bzw. Landen anderer Flugzeuge nicht mehr gestattet und zuerst der Windenstart auszuf\u00fchren.<br \/>\nDas Ausziehen des Seils mit dem Traktor hat m\u00f6glichst kontinuierlich, nur bei besetzter Startwinde und entsprechend leicht gebremster Seiltrommel zu erfolgen. Windenfahrer m\u00fcssen ebenfalls einen Berechtigungsnachweis besitzen. Der Windenfahrer muss in st\u00e4ndiger Funkverbindung mit dem Betriebsleiter stehen.<br \/>\nGelandete Segelflugzeuge sind unverz\u00fcglich aus der Piste zu ziehen.<\/p>\n<p>\u00a7 11<br \/>\nDie Betankung von Flugzeugen hat ausschlie\u00dflich am befestigten Teil der Tankstelle zu erfolgen. Das Betanken aus Kanistern oder \u00e4hnlichen Beh\u00e4ltnissen ist strengstens verboten.<\/p>\n<p>Nachstehende Punkte sind besonders zu beachten:<br \/>\na) Erdung des Luftfahrzeuges<br \/>\nb) Blechtasse unterstellen<br \/>\nc) Tankliste kontrollieren und leserlich ausf\u00fcllen<br \/>\nd) die angef\u00fchrten Punkte an der Tankstelle sind genauestens zu beachten.<\/p>\n<p>\u00a7 12<br \/>\nLeergebinde von \u00d6len und Schmierstoffen sind von jenen Personen die Wartungen durchf\u00fchren, den Vorschriften entsprechend, zu entsorgen.<br \/>\n( nicht am Flugplatz ).<br \/>\nF\u00fcr alle anderen Abf\u00e4lle gelten die Vorschriften der M\u00fclltrennung.<\/p>\n<p>\u00a7 13<br \/>\nBei Grundschulungen ist der Ausbildungsleiter und dessen Fluglehrer f\u00fcr die gesetzeskonforme Ausbildung verantwortlich. Der Vorstand der Flugunion Seitenstetten-Biberbach beh\u00e4lt sich vor, Fluglehrer abzulehnen oder zuzulassen.<br \/>\nEin Beginn einer Schulung ist nur nach Einzahlung von Mitgliedsbeitrag und Einschreibgeb\u00fchr m\u00f6glich.<br \/>\nDie Einzahlungsnachweise sind den Betriebsleiter od. Kassier unaufgefordert vor Beginn der Ausbildung vorzuweisen.<br \/>\nAn Samstagen ist ab 15:00 Uhr Ortszeit, sowie an Sonn- und Feiertagen keine\u00a0Grundschulung m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend wird darauf hingewiesen, dass s\u00e4mtliche Mitglieder verpflichtet sind, f\u00fcr die Einhaltung dieser Betriebsordnung zu sorgen.<br \/>\nDer Vorstand der Flugunion Seitenstetten-Biberbach beh\u00e4lt sich allf\u00e4llige \u00c4nderungen dieser Betriebsordnung vor.<br \/>\nGegen diese Vorschrift versto\u00dfende Mitglieder erhalten je nach der Schwere des Versto\u00dfes entweder Start &#8211; bzw. Platzverbot.<\/p>\n<p>Seitenstetten, 7.April 1998<\/p>\n<p>Der Vorstand<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00dcR DEN FLUGPLATZ DER\u00a0FLUGUNION SEITENSTETTEN-BIBERBACH Um einen m\u00f6glichst reibungslosen, ungest\u00f6rten und vor allem unfallfreien Flugbetrieb zu gew\u00e4hrleisten, sind von allen Teilnehmern und den davon betroffenen Personen die nachstehende Betriebsordnung genauestens zu befolgen: \u00a7 1 Der Ablauf des Flugbetriebes obliegt den Weisungen des Hauptbetriebsleiters. 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